§ 28 Abs 2 4. Fall SMG; § 28 Abs 3 1. Fall SMG
§ 281 Abs 1 Z 10 StPO
Aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerde war gemäß § 290 Abs 1 Satz 2 StPO von Amts wegen der dem Angeklagten zum Nachteil gereichende Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 10 StPO wahrzunehmen, weil die Feststellungen des Erstgerichtes keine ausreichende Grundlage für eine rechtliche Beurteilung als gewerbsmäßige Begehung der Tat bieten.