§ 147 StVG
Disziplinloses Verhalten im Vollzug der Freiheitsstrafe trägt nicht die Annahme einer Missbrauchgefahr des Ausganges während des Entlassungsvollzuges zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit.
OLG Linz Vk 47/02-7 vom 25. 7. 2002
§ 147 StVG
Disziplinloses Verhalten im Vollzug der Freiheitsstrafe trägt nicht die Annahme einer Missbrauchgefahr des Ausganges während des Entlassungsvollzuges zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit.
OLG Linz Vk 47/02-7 vom 25. 7. 2002