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§§ 93 ff, 120 Abs 2, 121 Abs 1 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2004/3JSt-StVG 2004, 18 Heft 1 v. 1.1.2004

§§ 93 ff, 120 Abs 2, 121 Abs 1 StVG

Die konkrete Ausgestaltung des Besuches (Tischbesuch, Sicherheitsbesuch etc) ist - im Gegensatz zum Besuchsrecht an sich - ein Bereich des Strafvollzuges, auf deren Gestaltung Strafgefangenen ein subjektives Recht nicht eingeräumt ist.

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