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Vermittlung gemeinnütziger Leistungen (§ 90d StPO) Zwischenresümee einer Reichweitenstudie - Teil 2

Wissenschaftliche AbhandlungenChristian Grafl, Judith StummerJSt 2004, 5 Heft 1 v. 1.1.2004

3. Qualitativ orientierte Evaluationsforschung

3.1 Vorbemerkungen

Neben der Erhebung der quantitativen Daten führten wir auch qualitative Interviews2121Qualitative Erhebungen dienen im Rahmen von quantitativen Untersuchungen dazu, die Adäquatheit der Methodenzu überprüfen, die Ergebnisinterpretation zu erleichtern undtiefergehende Einsichten in sonst schwer zugängliche Bereiche zu erlangen. Siehe dazu Mayring, Einführung in diequalitative Sozialforschung, 5. Auflage (2002) 37 f. durch: In halbstrukturierten face-to-face-Interviews2222Ein Interview wurde aus organisatorischen Gründen telefonisch durchgeführt. grund entweder besonders zahlreicher oder aufgrund weniger VGL-Zuweisungen wichtige Informationen für die Reichweitenstudie erteilen könnten und die die Bereitschaft zu einem etwa halbstündigen Interview entgegenbrachten. Es wurden schließlich 26 Zuweiser interviewt: Auf Seiten der Anklagebehörde waren dies 12 Staatsanwälte und 11 Bezirksanwälte, daneben wurden noch 3 Richter befragt, da diese Gruppe ebenfalls für die Zuweisung in Betracht kommt2424§ 90b StPO. und va in Graz auch einen großen Teil der VGL-Maßnahmen anordnet2525Vgl Tabelle 2 oben und die Erläuterungen dazu.. Im Folgenden wird eine Auswahl von Ergebnissen aller 39262613 Sozialarbeiter, 26 Zuweiser. Interviews, die vertraulich durchgeführt wurden, zusammenfassend dargestellt. wurden einerseits zur Gewährleistung von Objektivität und Vergleichbarkeit standardisierte und andererseits - um auch jenseits des Spektrums der vorgelegten Antwortkategorien Informationen zu erhalten2323Das Bedürfnis vieler Interviewpartner, umfassendere Informationen zu erteilen, zeigte sich va bei den gestellten standardisierten Fragen, in denen sehr oft differenziertere Erläuterungen und nicht nur die vorgegebenen Antwortkategorienvorkamen.- offene Fragen formuliert.

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