§§ 211, 212 StGB
In der Rechts- und Subsumtionsrüge (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a und 10 StPO) wendet sich der Angeklagte berechtigt (Z 10) gegen die Annahme idealkonkurrierenden Zusammentreffens der Vergehen nach § 211 Abs 2 StGB und nach § 212 Abs 1 StGB. Zu den diesbezüglich widersprüchlichen Beschwerdeausführungen ist festzuhalten, dass eine wertende Gegen-