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Stalking - Teil 2

Wissenschaftliche AbhandlungenPetra VeltenJSt 2003, 185 Heft 6 v. 1.11.2003

II. Stalking als gefährliche Drohung gemäß § 107 StGB

Schließlich kommt für bestimmte Formen des Stalking eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Drohung (§ 107 StGB) in Betracht. Strafbar nach § 107 ist, wer einen anderen in der Absicht gefährlich bedroht, ihn in Furcht oder Unruhe zu versetzen.

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