Ladungspflicht eines Bewährungshelfers zur Hauptverhandlung über einen Jugendlichen
§ 32 Abs 2 JGG (§ 458 Abs 2 StPO) § 40 JGG
Durch die Abfassung eines Protokollsvermerkes nach § 458 Abs 2 StPO in einer Jugendstrafsache wurde das Gesetz in der Bestimmung des § 32 Abs 2 JGG verletzt.