B) Verstärkung der Kontrolle der Sicherheitsverwaltung
Wie überall sonst sind auch bei den Sicherheitsbehörden Menschen am Werk. Die Gefahr polizeiinterner Korruption und des Missbrauchs behördlicher Befugnisse war immer gegeben und sie besteht weiter.1 Die Verdichtung der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Befugnisse nach SPG und StPO (zB Rasterfahndung; verdeckte Ermittlung), verstärktes Grundrechtsbewusstsein der Bürger sowie das nachhaltige Bestreben der Sicherheitsbehörden, die eigenen Dienststellen von "schwarzen Schafen" möglichst frei zu halten, haben in jüngster Vergangenheit den Ruf nach verstärkten Kontrollen des Sicherheitsapparates - neben den herkömmlichen Einrichtungen parlamentarischer, rechtsstaatlicher, strafgerichtlicher und disziplinärer Kontrolle - laut werden lassen. Entsprechend diesem rechtspolitischen Erfordernis wurden in jüngster Zeit neue Kontroll- und Rechtsschutzeinrichtungen geschaffen, namentlich solche des präventiven Grundrechtsschutzes 2. Zu erwähnen sind das "Büro für interne Angelegenheiten", besondere Rechts-