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Die neue Sicherheitsarchitektur in Österreich - Teil 2

Wissenschaftliche AbhandlungenHarald StolzlechnerJSt 2003, 149 Heft 5 v. 1.9.2003

B) Verstärkung der Kontrolle der Sicherheitsverwaltung

Wie überall sonst sind auch bei den Sicherheitsbehörden Menschen am Werk. Die Gefahr polizeiinterner Korruption und des Missbrauchs behördlicher Befugnisse war immer gegeben und sie besteht weiter.11Erst jüngst standen einige wenige Sicherheitsbeamte wegen Begünstigung sowie Verrat von Amtsgeheimnissen vor Gericht; vgl den Artikel ",Vertrauen massiv erschüttert‘ - Haftstrafen für Mafia-Fahnder", in "Die Presse" vom 7. 9. 2002, ferner den Artikel "Zwei karenzierte Polizisten und der Verrat von Amtsgeheimnissen", in "Die Presse" vom 17. 9. 2002. Die Verdichtung der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Befugnisse nach SPG und StPO (zB Rasterfahndung; verdeckte Ermittlung), verstärktes Grundrechtsbewusstsein der Bürger sowie das nachhaltige Bestreben der Sicherheitsbehörden, die eigenen Dienststellen von "schwarzen Schafen" möglichst frei zu halten, haben in jüngster Vergangenheit den Ruf nach verstärkten Kontrollen des Sicherheitsapparates - neben den herkömmlichen Einrichtungen parlamentarischer, rechtsstaatlicher, strafgerichtlicher und disziplinärer Kontrolle - laut werden lassen. Entsprechend diesem rechtspolitischen Erfordernis wurden in jüngster Zeit neue Kontroll- und Rechtsschutzeinrichtungen geschaffen, namentlich solche des präventiven Grundrechtsschutzes 22Vgl hiezu Österreichische Juristenkommission (Hrsg), Neue Wege des Grundrechtsschutzes (2001) Bd 16, mit Beiträgen von Funk, Grundrechtsschutz und Verwirklichung grundrechtlicher Werte, 32 ff; Nowak, Neue Trends im internationalen Menschenrechtsschutz, 50 ff und Szymanski, Der Menschenrechtsbeirat - Berater des Bundesminister für Inneres in Menschenrechtsfragen, 75 ff.. Zu erwähnen sind das "Büro für interne Angelegenheiten", besondere Rechts-

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