vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftprüfungsverhandlung nicht volksöffentlich

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Lyane SautnerJSt 2003/31JSt 2003, 142 Heft 4 v. 1.7.2003

Art 90 Abs 1 B-VG; Art 6 Abs 1 MRK; § 182 Abs 1 StPO

Weder Art 6 Abs 1 MRK noch Art 90 Abs 1 BVG verpflichtet zur Durchführung einer (volksöffentlichen) öffentlichen Haftprüfungsverhandlung; dieses Publizitätserfordernis gilt lediglich für das Erkenntnisverfahren, sodass

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!