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Keine Umgehung des Verlesungsverbots durch Vorhalte bei einer Vernehmung

RechtsprechungkurzgefasstAlois Birklbauer, Lyane SautnerJSt 2003/23JSt 2003, 140 Heft 4 v. 1.7.2003

§§ 245 Abs 1; 252 Abs 1 und Abs 4; 281 Abs 1 Z 3 StPO

Vorhalte bei der Vernehmung des Angeklagten sind nicht Gegenstand des Verlesungsverbotes nach § 252 Abs 1 StPO (vgl § 245 Abs 1 zweiter Satz StPO), so dass Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO auch mit Blick auf § 252 Abs 4 StPO nicht in Betracht kommt.

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