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§ 126 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/2JSt-StVG 2003, 93 Heft 3 v. 1.5.2003

Wenn ein Strafgefangener die ihm im gelockerten Vollzug gewährten Vollzugslockerungen gröblich (hier wegen Flucht und Begehung einer neuerlichen Straftat auf freiem Fuß) missbraucht, ist eine Überstellung in den Normalvollzug zulässig.

OLG Wien 17. Oktober 2002 1 Vk 12/02

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