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§§ 44, 116 Abs 3, 107 Abs 1 StVG

RechtsprechungStrafvollzugUdo Jesionek, Albert HolzbauerJSt-StVG 2003/1JSt-StVG 2003, 93 Heft 3 v. 1.5.2003

Dem Erfordernis des § 116 Abs 3 StVG, dass ein Strafgefangener, der einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, wegen der eine Strafe zu verhängen wäre, zu dieser Anschuldigung anzuhören ist, wird durch die Vernehmung des Beschwerdeführers entsprochen.

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