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Kein Widerruf der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe bei Verhängung einer Zusatzstrafe

RechtsprechungAlois Birklbauer, Lyane Sautner, Herbert WegscheiderJSt 2003/8JSt 2003, 65 Heft 2 v. 1.3.2003

§§ 55, 31 Abs 1 1. Satz, 40 letzter Satz, 53 Abs 1 1. Satz StGB

§ 55 StGB sieht den Widerruf bei nachträglicher Verurteilung gemäß § 31 StGB nur betreffend die bedingte Nachsicht einer Strafe, eines Strafteils und der Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher vor, nicht aber auch hinsichtlich der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe.

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