Abstract: 2017 sind fünf Straferkenntnisse Anlass dafür gewesen, dass das Landesverwaltungsgericht Steiermark an den EUGH Vorabentscheidungsersuchen gestellt hat. Durch diese Straferkenntnisse waren, wegen nicht vollständiger Vorlage von Lohnunterlagen für 217 ausländische Arbeitskräfte, in Anwendung der Strafbestimmungen im AVRAG, die kumulierte Geldstrafen vorsehen, jeweils Geldstrafen in Millionenhöhe und Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von mehreren Jahren verhängt worden. Das Landesverwaltungsgericht fragte, ob europarechtliche Normen nationalen Normen entgegenstehen, welche für Verstöße gegen formale Verpflichtungen bei einem grenzüberschreitenden Arbeitskräfteeinsatz sehr hohe Mindeststrafen vorsehen, welche kumulativ pro Arbeitnehmer verhängt werden.