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Der Kanzleramtsminister im Rahmen der Haushaltsführung des Bundes

AbhandlungenManfred Claus Lödl11Der Autor war Leiter der Budgetsektion im BMF; er gibt seine persönliche Meinung wieder.JRP 2019, 151 Heft 3 v. 15.9.2019

Abstract: Das BHG 2013 erklärt die Bundesminister, soweit sie mit der Leitung eines Bundesministeriums betraut sind, zu haushaltsleitenden Organen (HHLO). Die Frage, ob dem Kanzleramtsminister – neben dem Bundeskanzler – die Funktion eines HHLO im BKA zukommt, muss unter Rückgriff auf systematische Zusammenhänge in Bezug auf die verfassungs- und einfachgesetzliche Behördenorganisation des Bundes im Zusammenhalt mit haushaltsrechtlichen Erwägungen beantwortet werden: Neben dem Bundeskanzler ist der Kanzleramtsminister oberstes Organ iS der Art 19 und 20 B-VG. Die ihm hiernach zukommenden Vollzugskompetenzen müssen mit seinen Zuständigkeiten iR der Haushaltsführung im Einklang stehen. Daher erfordert der haushaltsverfassungsrechtliche Transparenzgrundsatz (Art 51 Abs 8 B-VG), dass die Eigenständigkeit des Kanzleramtsministers insb bei der Budgetgliederung, den haushaltsrechtlichen Mitwirkungs- und Berichtspflichten sowie Sanktionsvorschriften und bei der finanziellen Kontrolle durch Rechnungshof und Nationalrat berücksichtigt wird.

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