Abstract: Begriffe wie „Goldplating“ oder „Übererfüllung“ umschreiben, dass Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Sekundärrecht der Europäischen Union über den unionsrechtlich vorgeschriebenen Schutzstandards hinausgehen. Die österreichische Bundesregierung betrachtet „Goldplating“ als eine unerwünschte Überregulierung, die im Wege einer nationalen Deregulierungspolitik rückgängig zu machen ist. Demgegenüber steht das Unionsrecht einer solchen nationalen Politik der Übererfüllung unionsrechtlicher Standard durchaus positiv gegenüber. Der Charakter der europäischen Rechtsangleichung als Mindestharmonisierung, die unionsrechtlichen Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Forderung der Unionsverträge nach einem hohen Schutzniveau in vielen Politikbereichen sprechen dafür, nationales „Goldplating“ beizubehalten. Es ist ein wichtiges Instrument, um die Ziele der Unionsverträge zu verwirklichen.