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Der Klubwechsel einzelner Abgeordneter - ein Anlass zu gesetzlichen Änderungen?**Dieser Beitrag beruht auf einem Rechtsgutachten, das für die Präsidentin des NR erstattet wurde.

AbhandlungenTheo ÖhlingerJRP 2017, 118 Heft 2 v. 1.7.2017

Abstract: Der Wechsel einzelner Abgeordneter vom Parlamentsklub jener Partei, auf deren Liste sie kandidierten, zu einem anderen Klub hat in den letzen Jahren zuvor unbekannte Ausmaße angenommen. Er hat Konsequenzen vor allem für die Klubfinanzierung sowie für die Zusammensetzung der Ausschüsse – Konsequenzen, die nicht unproblematisch sind. Der folgende Beitrag lotet vor dem Hintergrund der Bundesverfassung – dem Spannungsverhältnis zwischen Verhältniswahlrecht und freiem Mandat – den Spielraum des Gesetzgebers aus und stellt Änderungen zur Diskussion: Die Zusammensetzung der Ausschüsse könnte prinzipiell gemäß dem Wahlergebnis perpetuiert bleiben; die Klubförderung wäre zwar für den kleiner werdenden Klub entsprechend zu kürzen, sollte aber für den Klub, in dem der „übertretende“ Abgeordnete in Zukunft mitwirken will, nicht erhöht werden. Diskussionswert erscheint auch eine cooling-off-Phase nach einem geplanten Übertritt.

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