Abstract: Durch das Auftreten des IS im Jahr 2014 kam es zu einer Ausweitung des Spektrums der bereits bisher vorhandenen Formen terroristischer Vereinigungen und Organisationen, um eine solche, welche nicht mehr nur punktuelle Anschläge auf bestimmte Ziele verübt, sondern welche vielmehr eine dauerhafte Präsenz verbunden mit dem Anspruch der Begründung eigener Staatlichkeit zeigt. Durch den IS kam es dabei seit 2014 nicht nur zu einer Reihe von Menschenrechtsverstößen, sondern auch zu einer systematischen Vernichtung von bedeutenden Kulturgütern im Raum des Irak und Syriens, wie bspw der Stadt Palmyra. Dies wiederum wirft die Frage nach der völkerrechtlichen Stellung des IS selbst und einer damit etwaig einhergehenden Bindung an die Mechanismen des internationalen Kulturgüterschutzes auf.