Zusammenfassung: Der Grundsatz der Gewaltentrennung steht heute vor der Herausforderung, jene Funktionen unter veränderten Rahmenbedingungen zu erfüllen, die ihm im 19. Jahrhundert zugedacht wurden. Diese Funktionen sind dem Prinzip nach heute aktueller denn je. Und sie erfordern, diesen Grundsatz mehr als bisher aus rechtsstaatlicher Perspektive zu betrachten und jene Elemente, die die Judikatur des VfGH seit Jahrzehnten unverändert aus ihm ableitet, einer kritischen Revision zu unterziehen.