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Altes und Neues zum Grundsatz der Gewaltentrennung**Das Manuskript stellt eine erweiterte und mit Nachweisen angereicherte Fassung der am 15.11.2011 an der Wirtschaftsuniversität Wien gehaltenen Antrittsvorlesung des Verfassers dar.
Ich widme diesen Beitrag zum einen meinem akademischen Lehrer em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger und zum anderen meinem Habilitationsvater o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer in tiefer Verbundenheit und mit herzlichem Dank für die viele Unterstützung, die ich von beiden nicht nur in wissenschaftlicher Hinsicht erfahren durfte.
Für die kritische Lektüre des Manuskripts danke ich (in alphabetischer Reihenfolge) Konrad Lachmayer, Theo Öhlinger, Barbara Weichselbaum und Ulrich Zellenberg sehr herzlich.

AbhandlungHarald EberhardJRP 2012, 31 Heft 1 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Der Grundsatz der Gewaltentrennung steht heute vor der Herausforderung, jene Funktionen unter veränderten Rahmenbedingungen zu erfüllen, die ihm im 19. Jahrhundert zugedacht wurden. Diese Funktionen sind dem Prinzip nach heute aktueller denn je. Und sie erfordern, diesen Grundsatz mehr als bisher aus rechtsstaatlicher Perspektive zu betrachten und jene Elemente, die die Judikatur des VfGH seit Jahrzehnten unverändert aus ihm ableitet, einer kritischen Revision zu unterziehen.

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