Die Beurteilung der Entscheidungs- und Testierfähigkeit durch Gutachter sollte mittels personenbezogener, umfeldbezogener und sachverhaltsbezogener Parameter erfolgen. Diese werden idF umfassend beschrieben und in Form einer qualitätssichernden Beurteilungsmatrix zur Verfügung gestellt, die speziell für die Beurteilung der Testierfähigkeit konzipiert wurde.

