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Beurteilungsmatrix zur Entscheidungs- und Testierfähigkeit

Praxis GesundheitsrechtProf. Dr. med. Frank Urbaniok11Dieser Beitrag wurde bereits publiziert [in: Aktuelle juristische Praxis AJP, 2021 (3), 306-324] und wird nachfolgend weitgehend unverändert wiedergegeben.JMG 2025, 414 Heft 4 v. 23.12.2025

Die Beurteilung der Entscheidungs- und Testierfähigkeit durch Gutachter sollte mittels personenbezogener, umfeldbezogener und sachverhaltsbezogener Parameter erfolgen. Diese werden idF umfassend beschrieben und in Form einer qualitätssichernden Beurteilungsmatrix zur Verfügung gestellt, die speziell für die Beurteilung der Testierfähigkeit konzipiert wurde.

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