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Die Ärztliche Aufklärungspflicht über typische Risiken und Komplikationen

Patientenrechte und PatientensicherheitMMag. Dr. Elisa Florina OzegovicJMG 2025, 367 Heft 4 v. 23.12.2025

Die ärztliche Aufklärung verfolgt den Zweck, Patienten in die Lage zu versetzen, Wesen und Tragweite sowie Bedeutung und Folgen einer medizinischen Behandlung oder deren Ablehnung zu erkennen und entsprechend dieser Information eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsmaßnahme zu treffen. Typische Risiken lassen sich selbst bei Aufwendung größtmöglicher Sorgfalt unter Umständen nicht vermeiden, sind der Behandlung inherent und überraschen den Patienten, weil er mit ihrem Eintritt nicht rechnen würde. Über typische Risiken ist daher unabhängig von der Häufigkeit ihres Auftretens immer aufzuklären.

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