Das Selbstbestimmungsrecht der Patient:innen steht in engem Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen und gründet auf den grundrechtlich und zivilrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten. Die Einwilligung zu einer medizinischen Therapie oder einem sonstigen Eingriff ist wesentlicher Ausdruck dieser autonomen Entscheidungsfindung und setzt eine entsprechende Information der Patient:innen voraus. Erst diese ermöglicht deren freie und eigenverantwortliche Entscheidung. Dabei handelt es sich nicht um einen bloßen Formalakt, sondern es spielen Empathie, Transparenz und Kommunikation hinein. Es liegt daher nahe, der Einwilligung als zentralem Element der Willensbildung einen eigenen Schwerpunkt im Rahmen des JMG zu widmen und aus rechtsphilosophischer, ethischer, medizinischer und rechtlicher Perspektive zu beleuchten.

