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OGH: Der Handakt des Gerichtskommissärs im Verlassenschaftsverfahren

JudikaturKatrin ChladekJEV 2024, 162 Heft 3 v. 11.10.2024

Deskriptoren: Verlassenschaftsverfahren; Gerichtskommissär; Handakt; Prozessakt; Korrespondenz; Aktenvermerke; Akteneinsicht.

Normen: § 219 ZPO, § 81 GOG, § 81a GOG

Im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens ist der Gerichtskommissär neben der Führung eines Handaktes zur Führung eines Verlassenschaftsaktes verpflichtet. Der OGH hat klargestellt, dass das Recht auf Akteneinsicht nur für den Verlassenschaftsakt besteht.

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