vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH: Renditemiete bei besonders repräsentativen Wohnhäusern (Luxusimmobilien)

JudikaturYvonne Schuchter-Mang , Magdalena LichtmanneggerJEV 2024, 111 Heft 2 v. 28.6.2024

Deskriptoren: Renditemiete; Luxusimmobilie; verdeckte Ausschüttung an der Wurzel; Vorsteuerausschluss.

Normen: § 8 Abs 2 KStG, § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG

Laut der Rechtsprechung des VwGH ist die Vermietung eines besonders repräsentativen Wohnhauses (Luxusimmobilie) an den Gesellschafter bzw Stifter fremdüblich, sofern ein Entgelt in Höhe der Renditemiete vereinbart wird. Es ist hierfür jener Renditesatz maßgeblich, der sich bei einer Veranlagung in gut rentierliche Immobilien – der VwGH zieht als Maßstab gut rentierliche kleine Wohnungen in guter bis mäßig guter Lage heran – ergibt, wobei im Allgemeinen ein Renditesatz in der Bandbreite von 3% bis 5% als erzielbar gilt. Ein etwaiger Veräußerungserlös bleibt hingegen im Kontext der Renditemiete außer Ansatz. Erfolgt eine nicht fremdübliche Vermietung, so liegt eine verdeckte Ausschüttung an der Wurzel iSd § 8 Abs 2 KStG vor, welche den Vorsteuerausschluss nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG bewirkt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte