Gerade im Erbrecht gibt es aufgrund der zunehmenden Mobilität der Menschen regelmäßig Anknüpfungspunkte in ausländische Rechtsordnungen. Durch die Möglichkeit, auf Grundlage der EU-Erbrechtsverordnung für das auf den Erbfall anzuwendende Recht zwischen verschiedenen Rechtsordnungen zu wählen (Aufenthaltsort vs Staatsbürgerschaft), ergeben sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachfolgeplanung. Wir haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, in unsere deutschsprachigen Nachbarländer zu blicken und Besonderheiten der Schweizer, der deutschen und der liechtensteinischen Rechtsordnungen in den Fokus dieses Hefts zu stellen.