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OGH: Die Nuncupatio muss ausdrücklich und lesbar kundgetan werden

JudikaturEdin ŠaloJEV 2023, 138 Heft 3 v. 6.11.2023

Deskriptoren: Nuncupatio; Bekräftigungszusatz; letzter Wille.

Normen: § 579 ABGB idF ErbRÄG 2015, § 1503 Abs 7 Z 5 ABGB, § 67 NO, § 68 NO, § 69 NO

Der handschriftliche Bekräftigungszusatz muss bei inhaltlicher Betrachtung jedenfalls eine Bestätigung des Erblassers enthalten, dass die Urkunde seinen letzten Willen beinhalte; der handschriftliche Bekräftigungszusatz muss auch objektiv betrachtet lesbar sein. (2 Ob 170/22x)

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