Die liquiditätsschonende Deckung der Pflichtteilsansprüche ist eine zentrale Aufgabe bei der Gestaltung von Unternehmensnachfolgeprozessen und ein wesentlicher Erfolgsfaktor für deren Gelingen. Seit der Erbrechtsreform 2016 (ErbRÄG 2015) besteht hier größerer Gestaltungsspielraum. Dabei treten Bewertungsfragen immer mehr in den Mittelpunkt. Bei der Ausgestaltung konkreter Regelungen bedarf es daher eines sorgfältigen Zusammenwirkens von Juristen und Bewertungsexperten.