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Strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit (§ 539 ABGB) entgegen

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2020/15JEV 2020, 136 Heft 3 v. 30.9.2020

§ 359 ABGB, § 16 StGB

Strafbefreiender Rücktritt von einer versuchten strafbaren Handlung steht der Annahme von Erbunwürdigkeit (§ 539 ABGB) entgegen

OGH 24.04.2020, 2 Ob 100/19y

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