Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen steuerlichen Entscheidungen der letzten Jahre von BFG und VwGH und soll sowohl dem Stiftungssteuerexperten, als auch dem Stiftungspraktiker einen Überblick über die Folgen dieser Entscheidungen bieten.
1. Stiftungseingangssteuer
Entscheidung: BFG Innsbruck 28.06.2018, RV/3100527/2013; Revision nicht zugelassen