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Erbrechtsstreit – formungültiges fremdhändiges Testament: Unterschrift des Notars als Testamentszeugen auf einem gesonderten Blatt, das erst nachher mit den anderen beiden Blättern verbunden wurde

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2020/11JEV 2020, 90 Heft 2 v. 5.7.2020

OGH 30.1.2020, 2 Ob 218/19a

§§ 579, 601 ABGB

Erbrechtsstreit – formungültiges fremdhändiges Testament: Unterschrift des Notars als Testamentszeugen auf einem gesonderten Blatt, das erst nachher mit den anderen beiden Blättern verbunden wurde

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