vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungsbesprechung zu OGH 6 Ob 55/18h

RechtsprechungErbrechtGlosse von Gernot EhgartnerJEV 2020, 79 Heft 2 v. 5.7.2020

Allgemeines

Mit seiner vielfach beachteten "Geschlechterklauselentscheidung"1)1) GesRZ 2019, 181 (Arlt) = ecolex 2019/271 (Zimmermann) = EvBl 2019/133 (Perner) = NZG 2019, 904 (Kalss) = AnwBl 2019/228 (Walkner); Czernich, OGH zu Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen: Diskriminierung von Frauen unzulässig, NZ 2019, 373; Artmann/Zauner, Zur Zulässigkeit von Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen, VbR 2020/32; zu den Auswirkungen der E auf Privatstiftungen: Kubasta, Die Begünstigtenstellung in der Privatstiftung im Spannungsverhältnis zwischen Privatautonomie und Gleichbehandlung, JEV 2019, 155. beendet der OGH die in Lehre und Schrifttum2)2)Für die Unzulässigkeit von geschlechterdifferenzierenden Klauseln: Kalss/Dauner-Lieb, Töchter unerwünscht? Weder die einzelne Gesellschaft noch die Wirtschaft können sich das leisten, GesRZ 2016, 249; Graf, Unzulässigkeit von Diskriminierungen im Privatstiftungsrecht, in Eiselberg (Hrsg), Jahrbuch Stiftungsrecht (2007), 87 (94); für die deutsche Rechtslage vgl Canaris, Grundrechte und Privatrecht, AcP 1984, 201 (236 f); Foerster, Diskriminierende Regelungen der Nachfolge in die Verbandsmitgliedschaft, AcP 2013, 174; hingegen für die Zulässigkeit: Berka, Geschlechterklauseln in Gesellschaftsverträgen und verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbote, GES 2017, 347. anhaltende Diskussion rund um die Zulässigkeit von generell abstrakten, nach dem Geschlecht differenzierenden Nachfolgeregelungen ("Geschlechterklauseln") in Gesellschaftsverträgen und spricht deutlich aus, dass solche Klauseln sittenwidrig und somit nichtig sind. Das Höchstgericht hat somit dem Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen Vorrang gegenüber der

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!