Allgemeines
Mit seiner vielfach beachteten "Geschlechterklauselentscheidung"1) beendet der OGH die in Lehre und Schrifttum2) anhaltende Diskussion rund um die Zulässigkeit von generell abstrakten, nach dem Geschlecht differenzierenden Nachfolgeregelungen ("Geschlechterklauseln") in Gesellschaftsverträgen und spricht deutlich aus, dass solche Klauseln sittenwidrig und somit nichtig sind. Das Höchstgericht hat somit dem Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen Vorrang gegenüber der