Verstirbt ein Mitglied eines Verbands (rechtsfähige Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften), so beschränken sich die daraus resultierenden Rechtsprobleme genauso selten auf die bloße Regelung der Nachfolge, wie man zur Lösung dieser Rechtsprobleme sein Auslangen mit dem Erbrecht findet. Regelmäßig ist stattdessen eine parallele Anwendung von Erbrecht und dem Recht der jeweiligen Verbandsform erforderlich. Dieser Beitrag setzt sich zum Ziel, viele dieser Probleme in systematischer Weise für die einzelnen Verbandsformen zu lösen.