Ausgehend von der Frage, welche rechtliche Bedeutung faktischen Familienbeziehungen de lege lata zukommt, untersucht der vorliegende Beitrag die erbrechtliche Stellung von Stiefkindern in ausländischen Rechtsordnungen und geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Stiefkinder auch im österreichischen Erbrecht berücksichtigt werden sollten.