Unternehmensnachfolgen werden aus unterschiedlichen Gründen oft schrittweise vollzogen. Häufig erfolgen diese steuerlich unter Anwendung des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG), das für "geglückte" Übertragungen im hier thematisierten Kontext eines Zusammenschlusses steuerliche Vorteile vorsieht. Während nur beim Übergeber eines Betriebes (Teilbetriebes, Mitunternehmeranteiles) bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen ein steuerneutraler Vorgang vorliegt, thematisiert der Beitrag jene Rechtsfolgen, die für die Übertragung des "sonstigen Vermögens" vorgesehen sind und zeigt des Weiteren Überlegungen zur Steueroptimierung.