Im Rahmen der Generationennachfolge bietet das Umgründungssteuergesetz für "geglückte" Übertragungen erhebliche steuerliche Erleichterungen. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist etwa eine Besteuerung stiller Reserven oder eines Firmenwertes in bestimmten übertragenen Wirtschaftsgütern nicht vorgesehen. Allerdings gelten diese Begünstigungen nicht, wenn "sonstiges Vermögen" mitübertragen wird. Im Beitrag von Egger/Urnik wird die steuerliche Behandlung dieses "sonstigen Vermögens", das im Rahmen eines Zusammenschlusses von einem der Zusammenschlusspartner eingebracht wird, analysiert und die Risiken einer Besteuerung qualitativ analytisch untersucht. Aufgrund der diesbezüglichen Regelungslücke in den Rechtsmaterien basiert die Besteuerung auf einer Meinung der Finanzverwaltung, die im Beitrag kritisch auf systematische Bruchstellen untersucht wird. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zur Steueroptimierung.