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Glosse zu OGH 2 Ob 169/15i vom 25.02.2016

GlosseDr. Christopher CachJEV 2016, 206 Heft 4 v. 5.1.2017

Die vorliegende Entscheidung greift das mehrfach diskutierte Thema der "rückwirkenden Kontoöffnung" im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens auf.1)1)Vgl OGH 9 Ob 54/12z; OGH 4 Ob 112/12t; 2 Ob 205/14g; Mondel, Entscheidungsanmerkung zu OGH 2 Ob 205/14g, iFamZ 2015, 247; Hofmann, Die Kontoöffnung im Verlassenschaftsverfahren, NZ 2014/1. Ziel einer solchen Kontoöffnung ist für einen bestimmten Zeitraum vor dem Ableben des Erblassers exakte Auskünfte über die Vermögenssituation zu erhalten. Hintergrund dieser Antragstellung ist, dass bewiesen werden soll, dass ein Erbe bestimmte Guthaben noch vor dem Ableben erhalten hat. Diese fallen zwar grundsätzlich nicht in die Verlassenschaft, können allerdings im Rahmen einer Schenkungsanrechnung Berücksichtigung finden und den Pflichtteilsanspruch im Rahmen einer Schenkungsanrechnung erhöhen.2)2)Mondel, Entscheidungsanmerkung zu OGH 2 Ob 205/14g, iFamZ 2015, 248.

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