Die Regelungen der Erbrechtsreform 2015 (BGBl. I Nr. 87/2015)1) treten mit 1.1.2017 vollständig in Kraft und sind daher grundsätzlich anwendbar, wenn der Erblasser nach dem 31.12.2016 verstorben ist.2) In der folgenden tabellarischen Übersicht werden kurz ausgewählte Bereiche des Erbrechts aufgelistet, die die Reform wesentlich ändert. Daher ist eine Überprüfung der bisherigen Vermögensplanung auf den Todesfall anzuraten. Die Auflistung bietet keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Regelungen im Detail, sondern soll den Leser in kompakter Form auf Brennpunkte der eigenen Vermögensplanung nach der neuen Rechtslage hinweisen.