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Das neue Erbrecht nach der Reform – eine Übersicht zur Überprüfung Ihrer Vermögensnachfolgeplanung

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., Mag. Christoph Klampfl, LL.M.JEV 2016, 152 Heft 4 v. 5.1.2017

Die Regelungen der Erbrechtsreform 2015 (BGBl. I Nr. 87/2015)1)1)Im Folgenden bezeichnet bei Paragraphen-Angaben "ABGB" die geltende Fassung ab dem 1.1.2017, "ABGB aF" die geltende Fassung bis zum 31.12.2016. treten mit 1.1.2017 vollständig in Kraft und sind daher grundsätzlich anwendbar, wenn der Erblasser nach dem 31.12.2016 verstorben ist.2)2)Siehe § 1503 Abs 7 ABGB zu den Übergangsregelungen im Detail. In der folgenden tabellarischen Übersicht werden kurz ausgewählte Bereiche des Erbrechts aufgelistet, die die Reform wesentlich ändert. Daher ist eine Überprüfung der bisherigen Vermögensplanung auf den Todesfall anzuraten. Die Auflistung bietet keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Regelungen im Detail, sondern soll den Leser in kompakter Form auf Brennpunkte der eigenen Vermögensplanung nach der neuen Rechtslage hinweisen.

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