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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

EditorialSabine Urnik, Michael PetritzJEV 2016, 101 Heft 3 v. 30.9.2016

Bei "entgeltlichen" Übertragungsvorgängen ist aus steuerlicher Sicht stets eine besondere Fachberatung im Rahmen des Übergabeprozesses erforderlich: Zu umfangreich sind die steuerlichen Rechtsfolgen, die den Übergeber und den Übernehmer gleichermaßen nicht nur in den Bereichen der Einkommensteuer mit den Sonderformen der Kapitalertrag- und Immobilienertragsteuer, sondern auch im Bereich der Umsatz- und vor allem seit 1.1.2016 mit der reformierten Grunderwerbsteuer belasten können.

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