Abstract: Das ErbRÄG 2015 reformiert das Erbrecht, das in weiten Teilen noch auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811 beruht. Eine inhaltliche Reformierung und auch sprachliche Modernisierung wurden daher insbesondere von der Literatur seit geraumer Zeit gefordert. So wurden neben der Stundung von Pflichtteilsansprüchen, der Stärkung des Ehegattenerbrechts, der Einführung eines subsidiären Erbrechts für Lebensgefährten, der Abgeltung von Pflegeleistungen und der Änderung der Testamentsformen auch die Erbunwürdigkeit und Enterbung erweitert, wenn auch nur moderat. Ziel dieser Erweiterung der Erbunwürdigkeits- und Enterbungsgründe war es, die Pflichtteilsbelastung der Verlassenschaft zu reduzieren und gleichzeitig die Privatautonomie des letztwillig Verfügenden zu stärken, was über weite Strecken – wenn auch nicht zur Gänze – gelungen ist.