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Die Auswirkungen der GrEStG-Änderungen (StRefG 2015/16) auf Stiftungen

AufsätzeMMag. Dr. Daniel Varro, LL.M.JEV 2015, 92 Heft 3 v. 30.9.2015

Abstract: Mit den Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz (im Rahmen des StRefG 2015/16) kommen auf Stiftungen ab dem 1.1.2016 Neuerungen bei der Besteuerung von Grundstückszuwendungen zu: Die Steuer ist zukünftig vom Grundstückswert nach Anwendung eines Stufentarifs (Begünstigung für Grundstücke bis € 400.000) zu berechnen. Auslegungsprobleme bereitet jedoch der Umstand, dass das StiftEG lediglich entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen (Grenze: 50% des gemeinen Wertes) kennt, während das neue GrEStG zwischen unentgeltlichen (Gegenleistung bis 30% des Grundstückswertes), teilentgeltlichen (Gegenleistung zwischen 30% und 70% des Grundstückswertes) und entgeltlichen (Gegenleistung ab 70% des Grundstückswertes) Erwerben unterscheidet.

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