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Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen unentgeltlicher Erwerbe vor und nach der Steuerreform 2015/16

AufsätzeUniv.-Ass. Mag. Dr. Eva Rohn, LL.M.oec.JEV 2015, 78 Heft 3 v. 30.9.2015

Abstract: Die grunderwerbsteuerliche Differenzierung zwischen unentgeltlichen und entgeltlichen Erwerben ist derzeit nur von untergeordneter Bedeutung.1)1)Eine zu diesem Zweck speziell definierte Unentgeltlichkeit ist etwa für die Frage der Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Freibetrages gem § 3 Abs 1 Z 2 GrEStG von Bedeutung; ausf hierzu siehe Urnik in diesem JEV. Wesentlich begünstigt werden jedoch Erwerbe innerhalb des Familienverbandes – und zwar unabhängig vom Rechtsgeschäftscharakter und sowohl auf Ebene der Bemessungsgrundlage als auch auf Ebene des Steuersatzes.

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