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§ 838a ABGB erfasst nicht ein Begehren auf Herausgabe von Sparbüchern, deren Guthaben (nach Einantwortung) zwei Personen zusteht

RechtsprechungJEV 2013/23.JEV 2013, 138 Heft 4 v. 30.11.2013

OGH 17. 10. 2013, 1 Ob 173/13t

§ 838a ABGB

§ 838a ABGB erfasst nicht ein Begehren auf Herausgabe von Sparbüchern, deren Guthaben (nach Einantwortung) zwei Personen zusteht

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