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Errichtung eines Inventars nur unter den Bedingungen des § 165 AußStrG erforderlich; die Vermögenserklärung mehrerer Miterben können durchaus voneinander abweichen

RechtsprechungErbrechtJEV 2012/16JEV 2012, 70 Heft 2 v. 1.4.2012

OGH 28.2.2012, 8 Ob 3/12t

§§ 165, 170 AußStrG

Errichtung eines Inventars nur unter den Bedingungen des § 165 AußStrG erforderlich; die Vermögenserklärung mehrerer Miterben können durchaus voneinander abweichen

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