OGH 21.1.2011, 9 Ob 32/10m
Schenkungspflichtteil Bewertung: Ertragswert - Verkehrswert
Liegt nach der Verkehrsauffassung der Wert einer Sache vor allem in ihrem Ertrag oder sonstigen Nutzen, ist für die Bewertung regelmäßig der Ertragswert heranzuziehen (RIS-Justiz RS0010080). Von der Rechtsprechung wird daher diese - auch hier angewandte - Methode als adäquate Wertermittlung angesehen (RIS-Justiz RS0010086). Der Revisionswerber vermag nicht darzulegen, weshalb hier ein Ausnahmefall (vgl SZ 53/167) vorliegen sollte, der ausnahmsweise auch die Beachtung des Verkehrswerts bedingen würde.