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Testierfähigkeit setzt zumindest kognitive und volitive Fähigkeiten einer 14-jährigen Person voraus

RechtsprechungErbrechtJEV 2011/15JEV 2011, 68 Heft 2 v. 1.4.2011

OGH 23.2.2011, 3 Ob 1/11k

§ 566 ABGB

§ 161 AußStrG

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