Die Besteuerung ausländischer (Familien-)Stiftungen, insbesondere die Problematik der Einkünftezurechnung zur ausländischen Stiftung oder zum inländischen Stifter/Begünstigten wirft immer wieder Fragen auf. Im steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Schrifttum hat sich im vergangenen Jahr, auch angeregt durch höchstgerichtliche Rechtsprechung und ministerielle Rechtsauskünfte und Erlässe, eine intensive Diskussion entwickelt, die im Wesentlichen an der Frage kulminiert, unter welchen Voraussetzungen ausländische Stiftungen und Vermögensmassen einer inländischen Privatstiftung vergleichbar sind und sofern eine Vergleichbarkeit nicht vorliegt, die erwirtschafteten Einkünfte diesem ausländischen Rechtsträger oder dem österreichischen Stifter oder Begünstigten zuzurechnen sind. Der vorliegende Beitrag versucht die Entwicklungen der unmittelbaren Vergangenheit darzustellen und einen alternativen Lösungsweg aufzuzeigen.